Prüfung von medizinischen Geräten (u. a. Pflegebetten)

 

Medizinische Geräte u. a. Pflegebetten unterliegen den Anforderungen des MPG (Medizinproduktgesetzes) und somit auch der DGUV Vorschrift 3 und müssen regelmäßig nach VDE 0751 geprüft werden. Verantwortlich ist auch hier der Betreiber, das heißt derjenige, der die Verantwortung für die Pflegeeinrichtung trägt.

 

 

Hinweis:

 

Sollte bei Ihnen Bedarf bestehen, bitten wir um entsprechende Kontaktaufnahme über unsere Angebotsanfrage oder per E-Mail.

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